Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Mit der Anmeldung bei tickettoaster, tickettoaster Cloud oder anderen Produkten und Services der tickettoaster GmbH - im Folgenden “TT“ genannt - akzeptieren Sie als Veranstalter bzw. Vermittler – im Folgenden "VA" genannt - die nachfolgenden “Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im Folgenden „AGB“ genannt.
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen VA und TT für die von TT unter verschiedenen Toplevel-Domains (z.B. tickettoaster.de) und unter dazugehörigen Subdomains und Aliasen dieser Domains angebotenen Dienstleistungen – im folgenden Portale – und darüberhinausgehende optional zu beauftragende Dienstleistungen – im folgenden Services. Diese AGB haben Gültigkeit unabhängig davon über welches Portal sich der VA registriert oder einloggt.
Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen werden nur durch schriftliche Vereinbarungen gültig. Ebenso werden AGB des VA nur durch schriftliche Bestätigung durch TT anerkannt.
§ 1 Vertragsgegenstand
TT stellt dem VA internetbasierte Software für den Vertrieb von Tickets und Merchandise für Veranstaltungen (z.B. Konzertveranstaltungen, Theater, Partys, Konferenzen, Messen, Sportveranstaltungen, etc.) zur Verfügung. TT erbringt dabei für den VA folgende Leistungen:
- Bereitstellung der internetbasierten Software “tickettoaster” für den Vertrieb von Tickets und Merchandise durch den VA. Vertrieb und Abwicklung erfolgt eigenständig durch den VA. TT stellt VA die Software unter einer eigenen Subdomain (z.B. ihrname.tickettoaster.de) als Portal zur Nutzung zur Verfügung. VA hat weiter die Möglichkeit, diese über einen iFrame direkt auf seiner eigenen Website oder seiner z.B. Facebook-Präsenz einzubinden. Der aktuelle Leistungsumfang der Software kann jederzeit unter http://www.tickettoaster.de/funktionen eingesehen werden.
Ergänzung Full-Service:
Unabhängig vom Self-Service kann der VA weitere Leistungen - im folgenden Services – wählen. TT erbringt dabei für den VA – je nach Beauftragung – folgende Leistungen:
- Nach Beauftragung Versand von Tickets in Abhängigkeit der von VA gewählten angebotenen Versandarten.
- Nach Beauftragung Einzug und Abrechnung der mit dem Verkauf von Tickets- und Merchandise erzielten Erlöse und Gebühren für die durch VA gewählten angebotenen Zahlarten.
- Nach Beauftragung telefonische Annahme von Bestellungen über das von TT beauftragte Callcenter.
- Nach Beauftragung Rückabwicklung von Ticketverkäufen.
- Nach Beauftragung sonstige Dienstleistungen.
§ 2 Vertragsschluss
Durch die Registrierung auf der Internetseite www.tickettoaster.de gibt der VA ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ab. Mit der Freischaltung (Aktivierung) des Accounts nimmt TT dieses Angebot an. Die Nutzung der Demo-Version ist für den VA kostenfrei.
Erweiterung Full-Service:
Bei Wahl des Tarifmodells Full-Service während des Anmeldevorgangs gibt der VA ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die jeweils ausgewählten Dienstleistungen ab. TT behält sich unabhängig vom Abschluss des Vertrages über den Self-Service vor, dieses Angebot zu prüfen. Die Annahme des Angebotes erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung per E-Mail.
Werden vom VA alle oder einzelne Leistungen aus dem Full-Service gewählt, handelt TT ausschließlich als Vermittler und damit im Namen und auf Rechnung des VA. Die vertragliche Bindung aus dem Verkauf von Tickets und Merchandise über die von TT angebotenen Portale und Services in Zusammenhang mit der von VA angebotenen/eingestellten Veranstaltung/Produkt kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Endkunden und dem VA zustande.
VA beauftragt und bevollmächtigt TT hiermit – abhängig von den gewählten Services – für diesen Vertrag als Vertreter im Namen und auf die Rechnung des VA Endkunden, Tickets und Merchandise, welche von VA über die von TT bereitgestellten Portale angeboten werden, zum Kauf zu vermitteln, den Zahlungsverkehr mit den Endkunden bzw. deren jeweiligen Kreditinstituten und Banken abzuwickeln, Inkasso-Maßnahmen einzuleiten, und die Tickets und/oder Produkte an die Endkunden zu versenden. Dies gilt jeweils für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages.
§ 3 Preise und Gebühren
TT berechnet VA in Abhängigkeit der genutzten Services und dem bei der Registrierung gewählten Tarif verschiedene Nutzungsgebühren. Die gemäß der Tarifübersicht (https://www.tickettoaster.de/tarife) von VA an TT zu entrichtenden Nutzungsgebühren werden immer von TT an VA berechnet. TT weist VA darauf hin, dass bei der Nutzung von Zahlungsdienstleistern (wie z.B. PayPal) weitere Gebühren durch die Zahlungsdienstleister selbst anfallen können.
VA steht es frei, ob sämtliche vorgenannten Gebühren auf den vom VA bestimmten Preis aufgeschlagen und an den Endkunden weiter berechnet werden oder ob die Gebühren durch den VA getragen werden.
Alle Nutzungsgebühren verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – zzgl. der derzeit gültigen MwSt. von 19% (DE).
Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, so werden die Nutzungsgebühren für bereits erbrachte Leistungen trotzdem fällig und nicht an VA erstattet.
§ 4 Abrechnung
Alle in § 2 genannten Nutzungsgebühren/Gebühren werden ausschließlich dem VA in Rechnung gestellt.
Zahlungsabwicklung über VA (Tarif Self Service): TT erstellt ggü. VA periodische (7-tägig) Abrechnungen über die angefallenen Nutzungsgebühren sofern im Zeitraum mehr als 100,00 € Nutzungsgebühren angefallen sind. Sind im Zeitraum weniger als 100,00 € Nutzungsgebühren angefallen, wird die nächste Abrechnung mit Erreichen der Schwelle – jedoch spätestens mit Ablauf des aktuellen Monats – erstellt. Die Nutzungsgebühren werden per Lastschrift vom in den Stammdaten hinterlegten Konto des VA eingezogen. Der VA erteilt TT bei Vertragsschluss ein SEPA-Lastschriftmandat.
Zahlungsabwicklung über TT (Tarif Full Service):
Wird die Zahlungsabwicklung als Service durch TT erbracht, übernimmt TT den Einzug der Zahlungen der Endkunden auf Konten von TT und verwaltet die eingezogenen Einnahmen. Der VA hat TT hierfür mit Vertragsschluss gemäß § 2 (2) dieser AGB eine entsprechende Vollmacht erteilt. Die Auszahlung der Einnahmen an den VA erfolgt gem. § 4 Abrechnung.
TT erstellt ggü. VA periodische (7-tägig) Abrechnungen tatsächlicher Einnahmen abzgl. angefallener Nutzungsgebühren. Die Auszahlung der Einnahmen aus den Verkäufen abzgl. der angefallenen Nutzungsgebühren erfolgt ab 250,00 € Umsatz binnen 7 Tagen auf das in den Stammdaten hinterlegte Konto des VA. Ist der Umsatz während der letzten 7 Tage unterhalb 250,00 € wird mit Erreichen eines Umsatzes von 250,00 € ausgezahlt.
Bietet VA Zahlung mit Lastschrift an behält sich TT vor die per Lastschrift eingezogenen Beträge erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist auf das in den Stammdaten hinterlegte Konto des VA auszuzahlen.
TT behält sich grundsätzlich vor, 50% der Einnahmen als Sicherheitsleistung einzubehalten. Diese werden bis spätestens 5 Werktage nach der Veranstaltung auf das hinterlegte Konto des VA ausgezahlt.
§ 5 Rückabwicklung/Ausfall einer Veranstaltung
Wird die Veranstaltung abgesagt oder müssen Tickets aufgrund einer sonstigen Änderung der Veranstaltung berechtigterweise durch den VA zurückgenommen werden, ist alleine der VA für die Rückabwicklung verantwortlich. TT stellt VA hierzu das Tool “Rückabwicklungs-Assistent” zur Verfügung.
Die von TT erhobenen Nutzungsgebühren werden dem VA im Falle des Ausfalls einer Veranstaltung nicht zurückerstattet.
§ 6 Betrugs- und Missbrauchsschutz, Deaktivierung eines Portals
TT behält sich grundsätzlich – gleich aus welchen Gründen – vor Portale und Services zu deaktivieren/einzustellen. TT wird VA vorab über eine anstehende Deaktivierung/Einstellung informieren. Ist der Grund aus der Sicht von TT schwerwiegend, so hat TT das Recht das für den VA bereitgestellte Portal und die ggf. gebuchten Services ohne Ankündigung zu deaktivieren/einzustellen.
Folgende Ereignisse sind beispielhafte Gründe für eine Deaktivierung/Einstellung:
- VA hält gesetzliche Vorschriften nicht ein
- Die Veröffentlichung von volksverhetzendem, rechtsradikalen, gewaltverherrlichenden oder pornographischen Material durch den VA
- Betrugs- und Missbrauchsverdacht
- Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten
- VA bewirbt oder vertreibt Tickets/Produkte für Vereinigungen oder Gemeinschaften, die – oder deren Methoden oder Aktivitäten – von Sicherheits- oder sonstigen Behörden beobachtet werden
- VA bewirbt oder vertreibt Tickets/Produkte für gesetzes- oder sittenwidrige Veranstaltungen
- VA schädigt andere Veranstalter oder Teilnehmer
- VA ist Mitglied einer Sekte (oder in DE umstrittenen Glaubensgemeinschaft, z.B. Scientology).
- VA schädigt den Ruf der sonst durch TT bereit gestellten Portale
- Im Vorfeld der Veranstaltung wird bekannt, dass diese nicht durchgeführt werden kann oder nicht wie ggü. den Endkunden suggeriert durchgeführt werden kann.
- VA ist nicht berechtigt, die angebotenen Produkte zu vertreiben
- TT hat eine erhöhte Rückbuchungsquote zu verzeichnen
TT kann bei einer Deaktivierung/Einstellung die Rückabwicklung durch den VA verlangen.
§ 7 Pflichten des VA
VA sichert zu,
- dass alle durch ihn angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen.
- dass VA bei der Anmeldung volljährig ist wenn es sich um eine natürliche Person handelt oder die entsprechende Vollmacht besitzt um im Namen einer juristischen Person handeln zu dürfen.
- dass er kein Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.
VA verpflichtet sich, die Zusicherungen auf Anfrage gegenüber TT nachzuweisen.
Ändert sich der Name, die Firmierung, die Rechnungsanschrift, die Anschrift des Wohn- oder Geschäftssitzes, die Kontaktdaten oder die Bankverbindung wird dies VA unverzüglich und selbstständig in den Stammdaten des Portals ändern oder TT per E-Mail unter hallo@tickettoaster.de anzeigen.
VA verpflichtet sich, die Zugangsdaten zum Portal geheim zu halten und für regelmäßig Änderung des Zugangspassworts zu sorgen. Sollte VA weitere Benutzer anlegen, so wird er diese ebenfalls zur regelmäßigen Änderung des persönlichen Zugangspassworts auffordern.
Die Abführung der sämtlichen anfallenden Steuern (z.B. Umsatzsteuer) aus den Verkäufen oder sonstigen Gebühren, Lizenzgebühren etc. obliegt alleine dem VA.
VA verpflichtet sich bei der Nutzung stets geltendes Recht sowie alle Rechte Dritter zu beachten und zu respektieren.
Dem VA ist es weiter untersagt und er verpflichtet sich dazu insbesondere die folgenden Handlungen (auch wenn diese im Einzelfall keine Gesetze verletzen) zu unterlassen:
- Versendung von SPAM oder Kettenbriefen (vgl. § 7 UWG) oder andere unzumutbare Belästigungen ggü. anderen Nutzern oder Endkunden
- Verwendung beleidigender oder verleumderischer Inhalte, gleich welche Personen/Unternehmen diese Inhalte betreffen
- Verwendung pornografischer, gewaltverherrlichender, missbräuchlicher, sittenwidriger, jugendgefährdender, gesetzeswidriger Inhalte.
- Vertrieb pornografischer, gewaltverherrlichender, missbräuchlicher, sittenwidriger, jugendgefährdender, gesetzeswidriger Tickets/Produkte
- Verwendung von durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacks-/Gebrauchsmusterrecht geschützten Inhalten ohne die entsprechende Berechtigung dafür zu besitzen
- Vertrieb von durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacks-/Gebrauchsmusterrecht geschützten Tickets/Produkten ohne die entsprechende Berechtigung dafür zu besitzen
VA verpflichtet sich jegliche Handlung, die geeignet ist die Funktionalität der Portale oder Services sowie der Server-Infrastruktur und der sonstigen Infrastruktur zu beeinträchtigen, zu unterlassen.
VA verpflichtet sich, den Endkunden auf eventuell bestehende Widerrufs- und Rückgaberechte und weiter – sofern gesetzlich verpflichtend – auf seine (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen hinzuweisen und ordnungsgemäß darüber zu belehren.
Dem Endkunden stehen nach Wahl des VA z.B. die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung: Vorkasse per Überweisung, Lastschrift, PayPal, Kreditkarte (über Stripe), Giropay, SOFORT Überweisung. TT weist VA darauf hin, dass zumindest eine kostenfreie Zahlungsart für den Endkunden angeboten werden muss.
Führt der VA im Rahmen des Self-Service die Zahlungsabwicklung selbständig durch, müssen die entsprechenden Daten wie Kontonummer, Login-Keys bzw. Vertragsdaten von Zahlungsanbietern etc. in den Systemeinstellungen hinterlegt werden. Der VA ist allein für die korrekte und regelmäßige Durchführung der …… verantwortlich.
VA willigt ein, dass TT ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses VA als Referenzkunden in Marketingmaterialien und Medien nennen darf. Dazu gehören beispielhaft: von TT betriebene Websites, Blogs o.ä., Bildschirm-Präsentationen jeglicher Art, Produktbroschüren und -flyer, Banner, Roll-Ups etc.
§ 8 Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der tickettoaster GmbH, einzusehen unter https://www.tickettoaster.de/datenschutz. Der VA verpflichtet sich, diese Datenschutzbestimmungen analog einzuhalten.
§ 9 Partnerprogramm
TT betreibt ein Partnerprogamm. Sollte VA über einen Teilnehmer des Partnerprogramms geworben worden sein, bezweckt der zwischen TT und VA geschlossene Vertrag auch die Vergütung des Teilnehmers des Partnerprogramms. VA willigt ein, dass veranstaltungsbezogene Daten (absolute Verkaufszahlen), die zur Provisionsabrechnung nötig sind, weitergegeben werden. Es werden keine Endkundendaten durch TT weitergegeben.
§ 10 Laufzeit & Kündigung/Beendigung
Sind im Einzelfall keine besonderen Bestimmungen zur Vertragslaufzeit- oder Kündigung vereinbart, läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit und ohne eine Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung ist mit der Löschung des Portals durch VA oder TT wirksam.
Sind im Einzelfall besondere Bestimmungen zur Vertragslaufzeit- oder Kündigung vereinbart, so gelten grundsätzlich die vereinbarten Bestimmungen. Diese werden in einem separaten Vertrag/Dokument festgehalten und werden Teil dieser AGB. § 10 Abs. 1 hat dann keine Gültigkeit.
Auch bei Vorliegen besonderer Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für die kündigende Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar ist.
Wichtige Gründe sind u.a. die folgenden Ereignisse:
- VA hält gesetzliche Vorschriften nicht ein
- Die Veröffentlichung von volksverhetzendem, rechtsradikalen, gewaltverrherlichenden oder pornographischen Material durch den VA
- Betrugs- und Missbrauchsverdacht
- Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten
- VA wirbt oder vertreibt Tickets/Produkte für Vereinigungen oder Gemeinschaften – oder deren Methoden oder Aktivitäten –, die von Sicherheits- oder sonstigen Behörden beobachtet werden
- VA wirbt oder vertreibt Tickets/Produkte für gesetzes- oder sittenwidrige Veranstaltungen
- VA schädigt andere Veranstalter oder Teilnehmer
- VA ist Mitglied einer Sekte (oder in DE umstrittenen Glaubensgemeinschaft, z.B. Scientology)
- VA schädigt den Ruf der sonst durch TT bereitgestellten Portale
- Im Vorfeld der Veranstaltung wird bekannt, dass diese nicht durchgeführt werden kann oder nicht wie ggü. den Endkunden suggeriert durchgeführt werden kann
- VA ist nicht berechtigt, die angebotenen Produkte zu vertreiben
- TT hat eine erhöhte Zahlungs-Rückbuchungsquote zu verzeichnen
Ein Anspruch des VA auf Rückzahlung von im Voraus bereits bezahlter Nutzungsgebühren oder Entgelten bei Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn, der VA kündigt aufgrund eines wichtigen Grundes, welcher von TT zu vertreten ist.
§ 11 Haftung von tickettoaster
TT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von TT, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TT beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von TT garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten von TT.Des Weiteren haftet TT unbeschränkt für Schäden, die durch TT oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TT außer in den Fällen der Ziffer 11.1. und der Ziffer 11.3. der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden im Betrag beschränkt auf die Höhe der TT zustehenden Vergütung. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist eine Haftung von TT ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
TT haftet nicht für Störungen, gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb des Einflussbereiches von TT hervorgerufen werden.
§ 12 Haftungsfreistellung durch VA
VA stellt TT von Schadensersatzansprüchen und sämtlichen sonstigen Ansprüchen frei, die Dritte gegen TT wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch vom VA auf dem von TT bereitgestellten Portal oder Service veröffentlichten Inhalten geltend machen frei.
Ferner stellt VA TT von Schadensersatzansprüchen und sämtlichen sonstigen Ansprüchen frei, die Dritte gegen TT wegen Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Portale und Services durch den VA geltend machen.
VA übernimmt alle aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden Kosten. Die Kosten haben angemessen zu sein. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche und Rechte von TT bleiben hiervon unberührt. Die vorstehenden Pflichten des VA gelten nicht, soweit er die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
Werden vom VA durch die Nutzung der Portale und Services von TT Rechte Dritter verletzt, so wird VA die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung durch TT sofort einstellen.
§ 13 Leistungsstörungen, Verfügbarkeit
VA ist bekannt, dass die von TT angebotene Software “tickettoaster” internetbasiert ist und somit auf eine funktionierende Internetinfrastruktur angewiesen ist. Eine Gewährleistung für einen reibungslosen Betrieb der Software kann daher nicht übernommen werden.
Die Software/Hosting-Infrastrukturen TTs können zum Zwecke der technisch notwendigen Wartung kurzzeitig nicht verfügbar sein. Diese Wartung wird i.d.R. nach Vorabinformation des VA und nachts durchgeführt, soweit diese Wartung Aufschub duldet.
Die Hosting-Infrastrukturen haben eine Verfügbarkeit von 98,5% im Jahresmittel. Davon sind Zeiten ausgenommen, in denen wegen technischer Probleme, die nicht im Einflussbereich TTs liegen oder wegen höherer Gewalt keine Leistung möglich war.
§ 14 Außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren
Die Plattform der EU, die eine außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglichen soll ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar.
TT ist nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
TT behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für VA nicht zumutbar.(Änderungsvorbehalt)
TT informiert VA rechtzeitig in Textform und weist auf die Änderungen gesondert hin. Wird den neuen AGB durch den VA binnen sechs Wochen nicht widersprochen, gelten diese als angenommen. Auf Beginn der Frist und die genannte Rechtsfolge weist TT den VA ausdrücklich hin.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.
TT ist berechtigt Dritte für die Durchführung von Tätigkeiten in Zusammenhang mit den dem VA bereitgestellten Portalen oder Services zu beauftragen. TT ist auch bei der Beauftragung von Dritten verantwortlich für die Erfüllung der übernommen Pflichten.
Aufrechnungen durch den VA sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Soweit eine Aufrechnung durch den VA unzulässig ist, gilt dies auch für etwaige Zurückbehaltungsrechte des VA.
TT ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
Soweit zulässig und nicht anders vereinbart, können die Vertragsparteien alle Erklärungen an die jeweils bekannten E-Mail-Adressen, per Post oder Fax übermitteln.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit zulässig – der Sitz der tickettoaster GmbH.
Stand: 06/2017